In unserem Verein
hat jedes aktive Vereinsmitglied im Jahr neun Stunden und jedes passives Mitglied drei
Stunden Gemeinschaftsarbeit
zu leisten.
Grundsätzlich gilt:
Wer seinen Garten bewirtschaften kann, ist auch in der Lage, Gemeinschaftsarbeit
zu leisten. Betrachten Sie daher die Gemeinschaftsarbeit nicht als notwendiges
Übel oder gar als Zwangsarbeit. Nutzen Sie die Geselligkeit während der
Gemeinschaftsarbeit. So kann man sich ganz leicht näher kennen lernen.
Die Termine für Arbeitsdienst werden in den Infokästen und hier auf unserer
Internetseite ausgehängt.
Freistellung sowie Nichtleisten von
Gemeinschaftsarbeit:
Auch hier gilt der
Grundsatz: Wer seinen Garten bewirtschaften kann, ist auch in der Lage,
Gemeinschaftsarbeit zu leisten.
Befreit von der
Gemeinschaftsarbeit sind der Vereinsvorstand sowie Ehrenmitglieder. Bei älteren
Gartenfreunden, die solchen Tätigkeiten nur noch schwer nachkommen können, kann
der Vorstand über eine Befreiung entscheiden.
Wer dieser Arbeit
nicht oder nur teilweise nachkommen kann, muss einen entsprechenden Beitrag in
Höhe 20 € je fehlender Stunde bezahlen. Diese Regelung sollte aber nur in
Ausnahmefällen angewendet werden müssen (z.B. Krankheit oder längere Abwesenheit des
Gartenfreunds).
Wer darf alles arbeiten und wer nicht:
Für die Zeit der
Gemeinschaftsarbeit besteht Versicherungsschutz für die Vereinsmitglieder und
Familienmitglieder. Nicht der Familie angehörende Ersatzkräfte müssen aus
versicherungstechnischen Gründen Mitglied des Vereins sein.
Sollten Sie für die
Gemeinschaftsarbeit eine Ersatzperson melden, informieren Sie bitte vorab den
Wegewart für Gemeinschaftsarbeit, damit dies auch korrekt dokumentiert werden kann.
Wenn für einen
Garten mehrere Personen gleichzeitig Gemeinschaftsarbeit leisten, wird dies im
Normalfall wie eine Person berechnet. Damit Ihnen keine Arbeitsstunden verloren
gehen, sprechen Sie dies bitte auch in solchen Fällen rechtzeitig vorher mit
dem Wegewart für Gemeinschaftsarbeit ab.
Ebenfalls wichtig:
Leider kann es ab
und zu auch vorkommen, dass vergessen wird, Zeiten für die Gemeinschaftsarbeit
zu berechnen. Spätestens zur Jahresrechnung kommt es dann häufig zu Rückfragen
bzw. Zeitkorrekturen.
Gemeinschaftsarbeit
hat offiziell nur dann stattgefunden, wenn die geleistete Zeit auch notiert
worden ist.
Deshalb tragen sie sich bitte in der
ausgelegten Liste mit Beginn- und Endzeiten ein und vergewissern Sie sich, dass der Wegewart die Arbeit entsprechend korrekt dokumentiert.
Wenn Sie im Besitz einer Nachweiskarte sind, stellen Sie sicher, dass diese komplett mit Name, Weg und Parzellennummer leserlich ausgefüllt ist !
Wenn Sie spätestens im Herbst feststellen, dass
Ihnen noch Pflichtstunden fehlen bzw. wenn Sie Klärungsbedarf, Fragen oder
Anregungen haben, wenden Sie sich bitte an den Wegewart für
Gemeinschaftsarbeit.